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Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

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  • Externer Menschenrechtsbeauf­tragter

Ab 1. Januar 2023 gilt für Firmen mit Sitz in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ oder „LkSG“ genannt).

Consulting in gut.

Das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) verpflichtet Unternehmen und Zulieferer zur Einhaltung von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

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Das Ziel des LkSG ist es, die Verbesserungen beim Menschenrechts- und Umweltschutz im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten in den Zulieferbetrieben dauerhaft zu verankern. 

Mit der Intention die Menschenrechte zu schützen, liegt der Fokus auf der Einhaltung von ESG-Parametern (Environmental, Social und Governance) und umfasst neben Regelungen für in Deutschland ansässige Unternehmen auch Verpflichtungen für ausländische Lieferanten.

Das Gesetz schreibt umweltbezogene Sorgfaltspflichten vor, damit Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten künftig verhindert werden. Das LkSG gilt für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Hauptgeschäftssitz, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz in Deutschland und mindestens 3.000 und ab 2024 mindestens 1.000 Beschäftigte haben.

Die Unternehmen müssen eine Reihe von Compliance- und Risikomanagement-Standards einhalten und darüber hinaus nachweisen, dass die Menschenrechte in ihrer gesamten Produktionskette, einschließlich der Zulieferer im Ausland, ohne Einschränkungen geachtet werden. 

Compliance Consulting.

Was wird von den Firmen konkret verlangt und wen betrifft es?

Die wesentlichen Maßnahmen sind: 

  • die Einführung eines internen Risikomanagementsystems,  
  • die Durchführung von Risikoanalysen und  
  • die Ergreifung von Präventiv- und möglichen Korrekturmaßnahmen, auch im Produktionsprozess der unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer.  

Die Unternehmen müssen Jahresberichte über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vorlegen, die der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren auf der Website des Unternehmens frei zugänglich zu machen sind.. Ferner müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie über angemessene interne Beschwerdeverfahren verfügen und die Öffentlichkeit über die möglichen negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte informieren.  

Um Menschenrechtsverstöße zu verhindern, werden den Unternehmen Handlungspflichten auferlegt. Das bedeutet, dass unangemessene oder illegale Praktiken korrigiert werden sollen. Dies kann bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen führen, die die erforderlichen Standards nicht erfüllen. Der Schwerpunkt der Compliance-Pflichten liegt auf der Bekämpfung der folgenden illegalen Praktiken:   

  • Kinderarbeit;   
  • Sklavenähnliche Arbeit;   
  • Nichteinhaltung von Arbeitsgesetzen;   
  • Missachtung der Versammlungsfreiheit;   
  • Diskriminierung, einschließlich Ungleichbehandlung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Nationalität, sozialer Herkunft, Alter, Gesundheit oder religiöser Überzeugung; und   
  • Verletzung von Umweltauflagen.  
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Welche Folgen hat eine Missachtung?

Die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen kann mit Geldstrafen von bis zu 5 Millionen Euro geahndet werden, wenn festgestellt wird, dass Mechanismen zur Überwachung der Risiken fehlen oder diese nicht eingehalten werden. Werden keine Präventivmaßnahmen ergriffen, obwohl  die Risiken erkannt wurden, können diese Geldbußen bis zu 8 Millionen Euro reichen. Bei andersgearteten Verstößen großer Unternehmen (mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Mio. Euro) können Geldbußen von bis zu 2 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Darüber hinaus werden Unternehmen, gegen die eine Geldbuße von mehr als 175 000 Euro verhängt wurde, für einen Zeitraum von drei Jahren von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.  

Besonders wichtig ist es, dass die Unternehmen interne Compliance-Handbücher einführen und Maßnahmen zur Analyse und Kontrolle sozialer und Umweltrisiken ergreifen. Des Weiteren sollen sie versuchen, Informationen und Jahresberichte zu ESG-Parametern offenzulegen und wirksame Beschwerde- und Berichtsmechanismen für soziale und ökologische Risiken und Menschenrechtsverletzungen im Allgemeinen einzuführen. In diesem Zusammenhang kommt der Schulung der Mitarbeiter besondere Bedeutung zu. Hier liegt der Fokus auf der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Ergreifung von Maßnahmen zur Identifizierung, Vorbeugung und Beseitigung von sozialen und Umweltrisiken innerhalb der Produktionskette des Unternehmens.  

Außerdem besteht sowohl für die brasilianischen und deutschen Unternehmen in Brasilien als auch für Unternehmen in Deutschland ernsthaften Haftungsrisiken.