Das Ziel des LkSG ist es, die Verbesserungen beim Menschenrechts- und Umweltschutz im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten in den Zulieferbetrieben dauerhaft zu verankern.
Mit der Intention die Menschenrechte zu schützen, liegt der Fokus auf der Einhaltung von ESG-Parametern (Environmental, Social und Governance) und umfasst neben Regelungen für in Deutschland ansässige Unternehmen auch Verpflichtungen für ausländische Lieferanten.
Das Gesetz schreibt umweltbezogene Sorgfaltspflichten vor, damit Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten künftig verhindert werden. Das LkSG gilt für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Hauptgeschäftssitz, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz in Deutschland und mindestens 3.000 und ab 2024 mindestens 1.000 Beschäftigte haben.
Die Unternehmen müssen eine Reihe von Compliance- und Risikomanagement-Standards einhalten und darüber hinaus nachweisen, dass die Menschenrechte in ihrer gesamten Produktionskette, einschließlich der Zulieferer im Ausland, ohne Einschränkungen geachtet werden.